Karin Dierks Rechtsanwältin & Mediatorin

Mediation

Mediation ist ein lateinischer Begriff und bedeutet Vermittlung.
Mediation ist eine moderne kooperative Konfliktlösungsmethode. Dabei unterstützt eine neutrale dritte Person ( Mediator/in ) die Parteien bei der Beilegung eines Streits.
In der Mediation erarbeiten die Beteiligten selber eine auf ihre Interessen abgestimmte Lösung.
Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren und meistens schneller und oft auch kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.
Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Parteien eigenverantwortlich, freiwillig und aktiv an der Lösung ihres Konflikts arbeiten. Die Verantwortung für das Ergebnis liegt ausschließlich bei den Beteiligten des Konflikts. Ein Mediator ist weder Richter noch Schlichter. Er versteht sich als Mittler, der die Parteien bei der Beilegung des Konflikts unterstützt. Dabei helfen ihm die Ausbildung zum Mediator und die Erfahrung.
Mediatoren sind speziell ausgebildete Rechtsanwälte, Sozialpädagogen oder Psychologen, die durch Fairness und Sachlichkeit die Parteien der Lösung des Konflikts unterstützen.
Der Abschluss einer Mediation ist in der Regel eine Vereinbarung, die von den Beteiligten unterzeichnet und umgesetzt wird.

Wenn Partner sich trennen, stehen Konflikte und Meinungsverschiedenheiten auf der Tagesordnung. Bei Familien mit Kindern heißt es zusätzlich, auch die Sorge für die Kinder neu zu entscheiden:

  • Wer betreut die Kinder?
  • Wer wohnt wo?
  • Möbel, Ersparnisse, vieles muss geteilt werden…

Der Streit über diese Fragen endet häufig vor dem Richter und kostet Zeit, Nerven und oft auch viel Geld.
In der Familienmediation bemühen sich die Beteiligten, eine auf ihre jeweilige Situation persönlich abgestimmte Lösung zu erarbeiten. Meistens werden fünf bis acht Termine benötigt, um eine Gesamtlösung zu erarbeiten. Manches geht schneller, einiges braucht auch mehr Zeit. Das hängt ganz von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen ab.

Die Vorteile gegenüber dem gerichtlichen Verfahren

  • Die Parteien bekommen die Zeit, die für eine Lösung gebraucht wird
  • Sie können ihre eigene Lösung finden
  • Mit der Mediation kann jederzeit begonnen werden, Sie sind nicht auf besondere Fristen angewiesen.

Voraussetzungen für Mediation

  • Freiwilligkeit
  • Offenheit
  • Vertraulichkeit
  • Alle Konfliktparteien wirken mit

Ablauf der Familienmediation

  1. Bei der telefonischen Anmeldung wird zunächst ein Vorgespräch vereinbart, in dem grundlegende Fragen zur Mediation geklärt werden können
  2. Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch für eine Mediation entscheiden, wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen und u. a. auch das Honorar vereinbart. Das Honorar wird auf Stundenbasis abgerechnet und kostet in der Familienmediation EUR 75,00 zzgl. Umsatzsteuer pro Stunde.
  3. In den anschließenden Treffen werden die Konfliktthemen gesammelt und evtl. notwendige Notlösungen verabredet.
  4. Die unterschiedlichen Themen werden gewichtet, bearbeitet und schließlich können Lösungen vereinbart werden.
  5. Die Lösungen können in einem Vertrag unterzeichnet oder auch später von einem Notar beurkundet werden; diese haben dann die gleiche Gültigkeit wie eine gerichtliche Entscheidung.

Ist ein Angebot für:

  • Erblasser, die gemeinsam mit den potenziellen Erben und Vermächtnisnehmern ein von allen getragenes Konzept erarbeiten möchten
  • Erbengemeinschaften, die keine Einigung finden, das Erbe untereinander gerecht zu verteilen.

Gerade in großen Familienzusammenhängen ist es oft nicht einfach, eine Erbschaft anzutreten und dabei den Familienfrieden zu bewahren. Es gilt dann ganz besonders darum, auch in Zukunft familiäre Zusammenhänge frei von Erbstreitigkeiten zu halten. In der Erbmediation ist die kooperative Verhandlungsform daher sehr sinnvoll.
Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren ist das Verfahren eher kurz und zeitlich gut überschaubar. Gleichzeitig können im geschützten Rahmen der Mediation auch Verletzungen benannt und geklärt werden. Auch wenn die Klärung von Familienkonflikten nicht im Zentrum steht, ergeben sich immer wieder Möglichkeiten zur Klärung von oft lang andauernden Missverständnissen.
Am Ende der Mediation steht eine Vereinbarung, nach der ein Erbvertrag formuliert oder eine Erbauseinandersetzung abgeschlossen werden kann.

Die Kosten für die Mediation werden als Zeithonorar vereinbart.

Viele Unternehmer wissen, wie schnell Probleme zu einem Rechtsstreit eskalieren können. Schnell wird die ehemals sachliche Diskussion mit Lieferanten, Kunden oder Mitarbeitern zur emotionalen Auseinandersetzung, bei der sich die Positionen verhärten. Der Streit endet vor Gericht, die Parteien verlieren die Kontrolle über das Verfahren. Trotz erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand führt der Gang zum Gericht oftmals nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Unternehmerische wirtschaftliche und persönliche Zielsetzungen, die zumeist hinter den Konflikten stehen, bleiben für das gerichtliche Verfahren oftmals ohne Bedeutung.
Immer mehr Unternehmen nutzen Mediation zur Streitlösung, da alle Beteiligten vor allen Dingen eine schnelle und passende Lösung unter Wahrung eigener Interessen selbst erarbeiten können.

Vorteile

  • Standpunkte, Interessen und Ziele aller Beteiligten werden berücksichtigt
  • Zeitersparnis
  • Kostenreduzierung
  • Vertrauensschutz
  • Kontrolle über Verhandlung und Ergebnis
  • Fortführung von geschäftlichen und persönlichen Beziehungen

Ablauf der Mediation

  1. Bei der telefonischen Anmeldung wird zunächst ein Vorgespräch vereinbart, in dem grundlegende Fragen zur Mediation geklärt werden können und das Konfliktthema bezeichnet wird.
  2. Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch für eine Mediation entscheiden, wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen und u. a. auch das Honorar vereinbart. Das Honorar wird auf Stundenbasis abgerechnet und kostet in der Wirtschaftsmediation EUR 150,00 zzgl. Umsatzsteuer pro Stunde.
  3. Die Konfliktthemen werden benannt, bearbeitet und es können Lösungen vereinbart werden.
  4. Die Lösungen können in einem Vertrag unterzeichnet oder auch später von einem Notar beurkundet werden; diese haben dann die gleiche Gültigkeit wie eine gerichtliche Entscheidung.