Beratung
Mein Ziel ist es, zeitaufwändige und kostenintensive Streitigkeiten durch sinnvolle außergerichtliche Verhandlungsergebnisse zu ersetzen. Gleichwohl ist der Weg zum Gericht nicht immer zu vermeiden. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen Betreuungs- und Familienrecht.
Betreuungsrecht
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer. In den §§ 1814 ? 1820 BGB sind die Vorschriften zur Betreuerbestellung nachzulesen.
Familienrecht
Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst viele Stichworte.
- Eheverträge
- Trennungsfolgenvereinbarung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Umgangs- und Sorgerecht
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Hausrat
- Volljährigenunterhalt
- Ehewohnung
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzung
- Gesamtschuldnerausgleich
Für Menschen, die sich in einer Trennungssituation befinden, ist diese Vielzahl an Stichworten zumeist sehr verwirrend. Doch nicht alles trifft auf jede persönliche Situation zu. In einem Erstgespräch kann geklärt werden, welche Punkte für Sie in Ihrer persönlichen Situation infrage kommen, welche dringend geregelt werden sollten und wo Hilfe zu bekommen ist.
Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich festgelegt und betragen gemäß RVG zur Zeit maximal EUR 190,00 zzgl. 16 % USt. Manche Regelungen sind kostengünstiger in einer notariellen Vereinbarung festzulegen, manche Streitpunkte sind so verworren, dass sich erst später heraus stellt, wo eine Lösung zu finden wäre. Hier hat sich für viele Paare die Mediation als geeignete Konfliktlösung angeboten.